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Hochschullehrer als Sponsor einer klinischen Prüfung nach dem Arzneimittelgesetz
Der Sponsor als zentrale Figur einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln kann an Universitätsklinika ein Hochschullehrer sein. Wird eine solche klinische Prüfung mit Drittmitteln finanziert, agiert der als Sponsor tätige Hochschullehrer in einem Spannungsfeld zwischen amtlicher Neutralität und den Interessen der Mittelgeber. Die vorliegende Arbeit beleuchtet hierzu die rechtlichen Freiräume und Kontrollmöglichkeiten der wesentlichen Akteure (Sponsor, Drittmittelgeber, Hochschule und Universitätsklinikum) unter ...

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